Die Förderung sieht auch eine Förderung für LNG Trucks vor!
Bedingung für eine Förderung
- Austausch/Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse EURO 0 bis V mit Nachweis - Das Neufahrzeug muss im Jahr 2021 gebaut worden sein - Das Fahrzeug muss mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein - Abbiegeassistenzsystem im Fahrzeug (AAS) muss im Fahrzeug verbaut sein - Das Fahrzeug muss mindestens 24 Monate im Eigentum des Antragstellers verbleiben - Bei Leasing bedarf es einer Laufzeit des Vertrages von mind. 24 Monaten
Förderhöhe
- Zuschuss von 15.000 EUR für den Austausch/Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs Euro V - Zuschuss von 10.000 EUR für den Austausch/Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs Euro 0 - IV - Zusätzlich 60% bzw. max. 5.000 EUR bei intelligenter Trailer-Technologie - Maximale Förderung i.H.v. 800.000 EUR pro Unternehmen
Die Förderanträge sind bis 15. April 2021 beim BAG einzureichen. Das Programm ist bis zum 30. Juni befristet und verfügt über ein Volumen von 500 Mio EUR. Nach Ausschöpfung der Mittel soll das Programm nicht verlängert werden. Es gilt das "Windhundprinzip".
Das Förderprogramm ist unabhängig von dem erst kürzlich neu aufgelegten, nur 5 Millionen Euro umfassenden und bis zum 31. März 2021 befristeten Programm Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge (EEN). Das EEN-Programm soll Mitte des Jahres ersetzt werden durch das Förderprogramm alternative Antriebe mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,6 Milliarden Euro, das der ausschließlichen Anschaffung von Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Lkw, Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb sowie Oberleitungs-Lkw dienen soll.
Nach den Unstimmigkeiten um die Rechtskonformität der Mautbefreiung für LNG wird mit der Berücksichtigung von Erdgasfahrzeugen im Flottenerneuerungsprogramm LNG weiter der Rücken gestärkt. Inwiefern das Flottenerneuerungsprogramm einen signifikanten Einfluss auf das CO2-Emissionsminderungsniveau besitzt, bleibt jedoch abzuwarten. Im November 2020 wurde nur ein Fünftel der Fahrleistung mautpflichtiger Fahrzeuge mit Lkw der Schadstoffklasse Euro 0 bis Euro V + EEV erbracht. Demnach scheint ein Großteil der Flottenbetreiber bereits über eine modernisierte Flotte mit mind. Euro VI-Lkw zu verfügen. Darüber hinaus erscheint es als fraglich, dass für den Austausch eines Lkw der Schadstoffklasse Euro V mit 15.000 Euro eine höhere „Abwrackprämie“ geboten wird als dem gegenüber für die klimaunfreundlicheren Klassen Euro 0 – Euro IV mit 10.000 Euro. Festzuhalten bleibt jedoch, dass LNG-Lkw im Flottenerneuerungsprogramm gegenüber anderen Antrieben wie Elektro, Wasserstoff oder Euro VI faktisch gleichgestellt sind und zumindest in dieser Förderrichtlinie keine Benachteiligung gegenüber anderen alternativen Antrieben erfahren.
Quelle: LNG Taskforce / Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)